Neue Wildruhezone am Gurnigel

Sowohl der Startplatz Obere Gurnigel und der Deltastartplatz am Gurnigel befinden sich neu in einer rechtsverbindlichen Wildruhezone. Es gelten folgende Einschränkungen:

ZeitraumEinschränkung
01. Dezember – 31. MärzDas Gebiet darf nur auf den bezeichneten Wegen und Strassen (grüne Linien auf der Karte) betreten und befahren werden.
Verbot: Wintersport/Winterwandern ausserhalb bezeichneter Routen, sportliche Veranstaltungen.
01. April – 30. JuniDas Gebiet darf nur auf den bestehenden Wegen und Strassen betreten und befahren werden.
Verbot: Wintersport/Winterwandern ausserhalb bezeichneter Routen, sportliche Veranstaltungen.

Was bedeutet das für uns?

In kantonalen Schutzzonen sind, anders als in eidgenössischen Jagdbanngebieten, Starts und Landungen nicht generell verboten. Für die neue Zone am Gurnigel wurde auch kein Start- und Landeverbot festgelegt. Allerdings dürfen während der Schutzzeit vom 01. Dezember bis am 30. Juni die Wege nicht verlassen werden.

Gemäss Informationen des Jagdinspektorats des Kanton Bern gehört Gleitschirm nicht zum Wintersport. Die beiden Startplätze sind nahe der Wege und somit kein Problem. Bei Hike&Fly zum Startplatz ist auf die vom Dezember bis März gesperrten Wegen zu achten.

Vom Juli bis Ende November darf das Gebiet frei betreten werden.

Wer abseits der Wege geht, wird gemäss Bussenkatalog mit 100 Franken gebüsst.

Von Lukas

2 Kommentare

Max

Kurze Frage, hat man da keine mindest Abstände? Wie sieht das mit der gesetzlichen Grundlage dafür aus? Könntet ihr das mal bitte abklären. Es gibt ja auch Piloten die dort nur überfliegen möchten! Besten Dank und hoffe auf eine positive Nachricht…..

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