Ausbiwakiert!

Der Kanton Bern macht mit der Teilrevision der Verordnung über den Wildtierschutz vorwärts. Nun will er praktisch die gesamte Stockhornkette unter Wildtierschutz stellen. Die Begründung des Kantons:

Dank minimaler Erschliessung in den höheren Gebieten und durch die spezielle Topographie ist das Gebiet sehr artenreich. Die noch guten Wildbestände kommen durch Störungen (Freizeitaktivitäten, Schafalpungen, usw.) jedoch immer mehr unter Druck und müssen daher erhalten bleiben. Das Störungspotenzial durch Gleitschirmsportler, Schneeschuhwanderer, Tourenskifahrer, Kletterer und weiteren diversen Freizeitaktivitäten wird als hoch eingeschätzt.

Kanton Bern

Gelb schraffierte Bereiche:

  • Wintersport und Winterwandern sind ausserhalb der bezeichneten Routen verboten.
  • Freies/wildes Campieren und Biwakieren sind verboten.

Grün schraffierte Bereiche:

  • Das Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten
    Wegen und Strassen betreten und befahren werden (Wegpflicht).

Wie sind wir betroffen?

Startplätze Walalp, Günzene, Strüssligrat, Stockhorn, Huus, Eschlen, Nässli: Biwakieren verboten

Startplätze Vorderälpital, Walap (Seite Obere Baach), Geeristein: Biwakieren verboten, Gebiet darf vom 1. Dezember bis zum 31. Juli nur auf den bestehenden und bezeichneten Wegen und Strassen betreten werden.

Wie bereits im Gurnigel kann davon ausgegangen werden, dass Starts in Wegnähe erlaubt sind. Wenn sich also der SHV dafür einsetzt, dass in Startplatznähe ein erlaubter Weg ist, sind in diesen Gebieten die Auswirkungen für Hike&Fly nicht besonders gross. Biwaks auf der Walalp hingegen dürften zukünftig nicht mehr erlaubt sein.

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Von Lukas

4 Kommentare

Thermikverfehler

„Das Störungspotenzial durch Gleitschirmsportler […] wird als hoch eingeschätzt. “
Da kann ich immer noch nicht ganz folgen – klar für gewisse Greifvögel sind wir gelegentlich ein Hinderniss aber meistens interessieren sie sich gar nicht für uns – und lustigerweise lassen sich gewisse Gemsen in gewissen Gegenden aufschrecken von uns – in anderen Gegenden lassen sich Gemsen aber nicht von Gleitschirmen aufschrecken. Lange rede kurzer Sinn – wo jetzt die Gleitschirmler ein hohes Störungspotential sind müsste mir zuerst noch bewiesen werden!

Reply
Jan

Interessant… per wann soll das Biwak auf der Walalp nicht mehr erlaubt sein? Im Moment ist dort ja eine Wildschutz- oder Wildruhezone!?

Reply
Lukas

Hallo Jan

Zurzeit ist auf dem Walalpgrat weder eine Widschutz- noch Wildruhezone, siehe Karte: https://s.geo.admin.ch/99236bf9b9
2021 hat der Kanton Stellungnahmen von involvierten Parteien eingeholt, nun arbeitet er die im stillen Kämmerlein wohl ab. Es gibt keinen öffentlichen Zeitplan, wann er die neuen Zonen veröffentlichen will und wann diese in Kraft treten.

Gruss!

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