Luftraum für Drohne

LS-R15 (Höhen in Feet, Untergrenze 1700m oder 300m AGL)

Seit Anfang Jahr gibt es die neue Flugverbotszone LS-R15, um das neue Drohnensystem der Schweizer Armee zu testen.

Der Luftraum soll nur von Montag bis Freitag und – wenn möglich – an thermikarmen Tagen aktiviert werden. Die Zone liegt Nordwestlich der TMAs von Emmen und kann bei Flügen vom Jura ins BeO stören.

Die neue Drohne von Elbit Systems fliegt zwar noch nicht, doch die Luftwaffe hat die Sensoren und Elektronik der neuen Drohne auf ein Kleinflugzeug gebastelt, um die Systeme zu testen. Sie soll zukünftig auch „unkooperativen“ Luftverkehr wie ein Gleitschirm ohne Flarm erkennen und entsprechend reagieren.

Da hoffen wir doch, dass das gut getestet wird! 😅

Von Lukas

2 Kommentare

HU

Was ich nicht verstehe, auf der aktuellen Segelflugkarte ist der Drohnenluftraum mit andern Angaben versehen. Untergrenze 1700 oder 300 AGL.
Auf dem Kartenausschnitt auf dieser Seite steht nun etwas anderes. Hat das mit „aktiv“ / „nicht aktiv“ zu tun? Und wie ist es dann genau?
Und wie ist es nun mit der Segelflugkarte, die doch für ein Jahr sakrosankt sein soll?
Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen….
HU

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Lukas

Das Bild oben ist von der ICAO-Karte, da sind die Angaben in Feet. 5500 feet ~= 1700m, 1000 feet AGL ~= 300m AGL.

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