Südanflug Belp: Niederlage

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Segelfluggruppe Bern, an welcher sich auch der SHV beteiligt hat, gegen das geänderte Betriebsreglement für den Flughafen Bern-Belp abgewiesen.

Das Bundesgericht schreibt, die persönlichen Interessen der betroffenen Luftraumnutzer reichen nicht, um die öffentlichen Interessen an der Sicherheit des Anflugverfahrens in Frage zu stellen.

Beim Flughafen Bern-Belp handle es sich um einen grösseren Regionalflugplatz, auf dem Landungen unabhängig von den meteorologischen Bedingungen technisch aus beiden Richtungen möglich und gleich sicher sein sollten.

Die Sicherheitsstandards müssten hierfür hinreichend hoch sein, was im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung entsprechend gewichtet werden dürfe.

Im Ergebnis kommt das Gericht zum Schluss, dass sich die Nordanflugroute als zumutbar erweist, da Flüge ab dem Hängegleiterstartplatz Falkenfluh zwar (in ihrer Höhe) eingeschränkt werden könnten, aber im Grundsatz weiterhin möglich blieben.

Auch der Konkurs der Fluggesellschaft SkyWork und der nun sehr bescheidenen Anzahl Flügen spielt laut Bundesgericht keine Rolle, da dies auf die Ausgestaltung der Anflugroute keinen Einfluss habe. Diesem Umstand sei aber bei der späteren Festlegung der Luftraumstruktur Rechnung zu tragen.

Als nächstes wird nun das BAZL mit der Planung des Luftraumes beginnen, welcher noch nicht konkret geplant wurde, da es bis jetzt nur um die Anflugroute ging. Bei diesem Verfahren kann der SHV wieder mitreden, und gegebenenfalls wieder Rechtsmittel ergreifen.

Entwurf des Luftraumes

Von Lukas

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