Flugplatz gewinnt

Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrere Beschwerden gegen den Südanflug auf den Flughafen Bern abgelehnt.

Das Bundesgericht anerkennt zwar, dass der Aero-Club der Schweiz (AeCS) und mitbeteiligte (u.a. der SHV) zur Einsprache berechtigt waren.

Das Gericht schreibt:

[…]diesbezüglich ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das neue Anflugverfahren die übrigen Luftraumnutzer und insbesondere die Hängegleiter in unverhältnismässiger Weise einschränkt. Der (behördlich bewilligte) Hängegleiterstartplatz (…) würde gemäss der vorgesehenen Anpassung der Luftraumstruktur knapp ausserhalb der CTR zu liegen kommen. Starts ab dem auf 3’000 ft Höhe gelegenen Startplatz (…) und Flüge nach Sicht unterhalb von 4’500 ft sind somit weiterhin möglich. Zudem sollen die neuen Luftraumelemente wie die bestehenden Elemente als HX betrieben werden, d.h. die Luftraumstruktur wird nicht ständig aktiviert sein. Das neuen Anflugverfahren und die nachfolgend festzulegende, jedoch nicht im vorliegenden Verfahren zu beurteilende Luftraumstruktur werden Flüge nach Sicht und insbesondere Thermik- und Streckenflüge von Hängegleitern ab dem Startplatz (…) in grösseren Höhen somit zwar einschränken, jedoch nicht verunmöglichen. Auf der anderen Seite wird mit der Einführung eines Instrumentenanflugs auf Piste 32 die Sicherheit im Vergleich zum heutigen Circling 32 erhöht und die betriebliche Komplexität reduziert. Diese öffentlichen Interessen überwiegen jene der übrigen Nutzer an einer möglichst uneingeschränkten Nutzung des Luftraums. Sie haben die Einschränkungen, die mit der Einführung des neuen Anflugverfahrens verbunden sein werden, daher hinzunehmen. An diesem Ergebnis ändert mit Blick auf den vorliegend nicht in Frage stehenden SIL sodann nichts, dass aktuell nur wenige Linienflüge ab dem Flughafen Bern-Belp verkehren.

BVGer A-1088/2018

Dass eine Regelung mit einem HX-System möglich wird, ist sehr unwahrscheinlich, die Flugsicherung Skyguide Belp ist bereits heute stark ausgelastet. Hängegleiter sind nicht mit Transpondern ausgerüstet, diese sind somit für den Tower auf dem Radar unsichtbar. Das Fluggebiet Falkenfluh steht somit nach diesem Urteil vor dem aus.

Von Lukas

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